Anzeige

Stauanlagensicherheit. DWA-Themenband zu Folgen bei Überschreitung von Bemessungsannahmen

Die DWA hat den neuen Themenband T 1/2017 Stauanlagensicherheit und Folgen bei Überschreitung der Bemessungsannahmen nach DIN 19700 veröffentlicht. Er soll Anwendern der deutschen Stauanlagennorm Überlegungen, Hinweise und Hilfe für die Befassung mit dem Thema liefern, denn die Norm selbst legt nicht fest, auf welche Art und Weise und mit welchen Methoden diese Betrachtungen umzusetzen sind. Stauanlagen müssen höchste Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit - die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit - erfüllen, denn sie dienen wichtigen Aufgaben wie Trinkwasserversorgung, Hochwasservorsorge oder Energieerzeugung. Von Stauanlagen gehen im Falle ihres Versagens oder Teilversagens aber auch erhebliche Gefahren für den Anlagenbetreiber und vor allem für die Unterlieger aus. Die deutsche Stauanlagennorm DIN 19700 (Ausgabe 2004) verlangt daher eine sehr sichere Bemessung aller Bestandteile einer Stauanlage. In die Betrachtungen muss eine Überschreitung oder eine Überlastung der Bemessungsansätze jedoch ebenfalls einbezogen werden, um daraus entstehende Risiken zu identifizieren und zu bewerten. In Deutschland wurde dem Thema Stauanlagensicherheit von Seiten der Zuständigen bisher eher zurückhaltend begegnet. Anders als in den Nachbarländern und im ferneren Ausland. Hier ist die Beschäftigung mit der Möglichkeit eines Stauanlagenversagens und deren Folgen Gang und Gebe. In Zuverlässigkeitsbetrachtungen von Stauanlagen hält das Risk Assessment - bezogen auf Einzelanlagen sowie auf Anlagenportfolios im internationalen Maßstab - verstärkt Einzug. Von Betreibern von Anlagen mit im Versagensfall hohem Gefährdungspotenzial wird in den Katastrophenschutzgesetzen mehrerer deutscher Bundesländer verlangt, dass sie potenzielle Versagensszenarien und deren Folgen kennen und über Unterlagen verfügen, die sie auf Verlangen den zuständigen Behörden überreichen können. Der Themenband bezieht sich vornehmlich auf im Hauptschluss des Gewässers liegende Stauanlagen, insbesondere auf Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken. Eine sinngemäße Anwendung für Staustufen, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsbecken wird empfohlen. Die stauanlagenartspezifischen Belange sind in jedem Fall entsprechend zu berücksichtigen.

Webcode

20170222_001

Zurück