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Verklappung nordwestlich von Borkum mit Auflagen genehmigt

Zehn Kilometer nordwestlich von Borkum darf die niederländische Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat im Naturschutzgebiet „Borkum Riff” Baggergut verklappen, das aus der Vertiefung der Außenems von Eemshaven bis zur Nordsee stammt. Die Niederlande hatten beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen entsprechenden Befreiungsantrag von den Verboten der Verordnung für das Naturschutzgebiet gestellt. „Diesem Antrag ist jetzt nach einer umfangreicher fachlichen und rechtlichen Prüfung unter verschiedenen Auflagen zugestimmt worden”, informierte der NLWKN in einer Presseinformation. Im Anhörungsverfahren hatten insgesamt sieben Institutionen umfangreiche schriftliche Stellungnahmen abgegeben. In dem Bescheid des NLWKN an Rijkswaterstaat heißt es, dass ausschließlich Sandmaterial auf einer schon bestehenden Klappstelle (P0) im Naturschutzgebiet verbracht werden darf. Eine andere Klappstelle (P4) soll geschont werden, weil dort bereits seit 1995 nicht mehr verklappt wurde. Die ausbaubedingt maximal zulässige Gesamtmenge hat der NLWKN auf 2,3 Millionen Kubikmeter festgelegt; dazu kommen unterhaltungsbedingt maximal weitere 640 000 Kubikmeter pro Jahr. Die unterhaltungsbedingte Verklappung darf nur vier Jahre lang durchgeführt werden. Darüber hinaus darf im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar nicht verklappt werden. Der NLWKN fordert außerdem begleitende Untersuchungen, die im Einzelnen noch abzustimmen sind. In der Presseinformation des NLWKN heißt es abschließend: „Die naturschutzfachliche Prüfung hat ergeben, dass das Naturschutzgebiet trotz der geplanten Verklappung nicht beeinträchtigt wird”.

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20161004_006

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