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EU-Kommission fordert Bulgarien und Slowakei auf, Nitratbelastung von Gewässern zu bekämpfen

Die Europäische Kommission fordert Bulgarien und die Slowakei zur Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor Nitrat-Verunreinigung auf. Im März 2013 hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien eingeleitet, nachdem sie zahlreiche Mängel in dem in den einschlägigen EU-Bestimmungen vorgeschriebenen Nitrat-Aktionsprogramm des Landes festgestellt hatte. Obwohl einige dieser Mängel im Zuge der Änderung des bulgarischen Nitrat-Aktionsprogramms im Juni 2016 abgestellt worden sind, hält das Land nach wie vor einige zentrale Bestimmungen nicht ein, beispielsweise die Vorschriften über das Ausbringen von Dünger oder die Höchstmenge von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr für das Ausbringen von Dung. Im November 2012 hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet, nachdem sie zahlreiche Mängel bei der Umsetzung der EU-Vorschriften über Nitrate festgestellt hatte. Zwar wurden die meisten Mängel mittlerweile durch den Erlass eines Düngegesetzes behoben, aber das Land hat noch immer keine ausreichende Zahl an gefährdeten Gebieten und noch nicht dafür gesorgt, dass das Aktionsprogramm mit dem EU-Recht in Einklang steht.

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20160929_006

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