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Kläranlagen und andere wasser- und abfallwirtschaftliche Anlagen: DWA empfiehlt kurzfristige Prüfung von Meldepflichten nach dem EEG 2014

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) und konkretisierende Verordnungen enthalten zahlreiche Meldepflichten für Betreiber von dezentralen Stromerzeugungsanlagen, zu denen insbesondere auch Kläranlagen zählen können, die zum Beispiel in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme erzeugen und diese Energie selbst verbrauchen oder einspeisen. Vielen Unternehmen dürften diese Pflichten und Fristen, die zum Teil bereits Ende Februar 2016 greifen, nicht geläufig sein. Fehlerhafte oder nicht durchgeführte Meldungen können erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten. Der DWA-Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft” empfiehlt daher Anlagenbetreibern, rechtzeitig mit dem zuständigen Anschluss- oder Übertragungsnetzbetreiber oder mittels einer im Energierecht spezialisierten Rechtsberatung zu prüfen, ob die relevanten Meldepflichten eingehalten werden. Details nennt eine Ad-hoc-Mitteilung des DWA-Fachausschusses KEK-10. Hierzu sei auch auf das am 12. April 2016 in Köln und am 16. Juni 2016 in Würzburg angesetzte DWA-Seminar „Eigenerzeugung in der Abwasserwirtschaft rechtssicher gestalten” hingewiesen, bei dem im Detail die hier angesprochenen Meldepflichten des EEG 2014 und darüber hinaus auch Pflichten des KWKG 2016 sowie des Strom- und Energiesteuerrechts behandelt werden. Anmeldung zum Seminar:

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20160212_004

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