Bundesminister Dobrindt: "einfach ein Kabel durchschießen – fertig"
„Versorgungsnetze für Energie und Abwasser sollen ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen für den Breitbandausbau mitgenutzt werden.” So steht es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, nachdem die Bundesregierung am 27. Januar 2016 den von Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen hat. Dobrindt dazu wörtlich auf der Website seines Ministeriums: „Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter [unter den Straßen, Red.] liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen - fertig.” Künftig müsse bei jeder Baustelle an Verkehrswegen der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von Glasfaserkabeln erfüllt werden. Eine zentrale Informationsstelle und eine nationale Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur werde die praktische Verwirklichung dieser Maßnahmen begleiten und „zügig in Gang setzen”.
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