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Nordrhein-Westfalen: Höhere Strafen für Gewässerverunreinigung

Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt erarbeitet und veröffentlicht. Auf fast 250 Seiten sind über 1280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern enthalten. Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfalen. Er soll bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen. Für die Wasserwirtschaft interessant: Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro rechnen. Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen.

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20220519_002

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