Umweltministerkonferenz für zügigeren Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung
„Die Umweltministerkonferenz ist … der Auffassung, dass der geplante Übergangszeitraum, in dem die bodenbezogene Klärschlammverwertung noch zulässig sein soll, signifikant verkürzt werden sollte, um Technologien insbesondere zur Phosphor-Rückgewinnung sowie der Karbonisierung zu fördern.“ Das hat die Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 beschlossen. Die Umweltministerkonferenz (UMK) begrüßt noch einmal ausdrücklich die Ankündigung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, dass die Klärschlammverwertung auf landwirtschaftlichen Flächen beendet wird. Sie hält auch die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kohlekraftwerken für ökologisch nicht sinnvoll und meint, diese müsse „auf Dauer beendet werden“. Außerdem bittet die UMK den Bund, die Klärschlammverordnung zeitnah zu novellieren.
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