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EU-Parlament: Wasser aus Konzessionsrichtlinie ausgenommen

Am 15. Januar 2014 hat das Europäische Parlament neue EU-Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und für Konzessionsverträge angenommen. Damit soll die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis von Bauarbeiten, Waren oder Dienstleistungen, erworben von öffentlichen Auftraggebern, verbessert werden. Weiterhin soll es für kleine und mittlere Unternehmen einfacher werden, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Die neuen Regeln, die bereits mit dem Rat im Juni 2013 vereinbart wurden, sind eine Neufassung der aktuellen EU-Gesetzgebung für die öffentliche Auftragsvergabe. Sie enthalten erstmalig gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge. Damit werden neue Zuschlagskriterien eingeführt, die ökologische und soziale Aspekte sowie die Innovation stärker berücksichtigen. Das „Diktat des niedrigsten Preises“ soll so durchbrochen werden. Nach den neuen EU-Bestimmungen für Konzessionsverträge steht es den Mitgliedstaaten offen, zu entscheiden, wer öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausführen soll – die Behörden oder der Privatsektor. Die neue Richtlinie enthält „keinerlei Forderung nach Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen“, steht in dem Text. Des Weiteren bestätigten die Abgeordneten die besondere Eigenschaft von Wasser als öffentliches Gut und akzeptieren den Ausschluss dieses Sektors von den neuen Bestimmungen. Die Richtlinien werden 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Nach diesem Datum haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

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20140116_004

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