NRW fordert schärfere Auflagen für Verdunstungskühlanlagen
Als Folge der Legionellenepidemie in Warstein fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung vom Bund schärfere Auflagen für Verdunstungskühlanlagen. Einen entsprechenden Antrag hat NRW Anfang Dezember 2013 an den Bundesrat geleitet (Drs. 795/13). Der Antrag sieht unter anderem die Festlegung der zulässigen Belastung mit Legionellen als Kontroll- und Maßnahmenwerte im Kühlwasser vor. Des Weiteren enthält er verschiedene Vorgaben bezüglich der Wartung und Überprüfung. Zur Begründung führt die NRW-Landesregierung an, dass bei der Legionellenepidemie in Warstein ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher gilt. Bei weiteren Epidemien in Spanien, Frankreich, Norwegen und Ulm sind laut der Landesregierung ebenfalls Rückkühlwerke als Quellen identifiziert worden. In solchen Kühlanlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser im Kreis gefahren wird, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden. Dies kann laut der NRW-Landesregierung allerdings durch gesetzliche Vorschriften zu Errichtung und Betrieb der Anlagen verhindert werden. Der Antrag Nordrhein-Westfalens wurde in der Plenarsitzung am 19. Dezember 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen.
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