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Neue Liste prioritärer Stoffe und Beobachtungsliste veröffentlicht

Im Amtsblatt der Europäischen Union, L 226/1–17 wurde am 24. August 2013 die Richtlinie veröffentlicht, mit der die Liste prioritärer Stoffe (Anhang X der EU-Wasserrahmenrichtlinie) erweitert wird. Ein Dutzend neuer Stoffe, die eine Gefahr für die Gewässer darstellen könnten, werden der Liste hinzugefügt. Neu eingeführt wird eine Beobachtungsliste, die auch drei Arzneimittelwirkstoffe (17alpha-Ethinylöstradiol und 17beta-Östradiol sowie das Schmerzmittel Diclofenac) enthält. Diese Substanzen werden überwacht und eventuell später in die Liste prioritärer Stoffe aufgenommen. Für neu identifizierte Substanzen werden die maximal zulässigen Konzentrationen im Wasser, die in den Umweltqualitätsnormen (UQN) festgelegt wurden, ab 2018 in Kraft treten. Bis 2027 soll ein guter chemischer Zustand der Gewässer im Hinblick auf diese Stoffe erreicht werden. Aus diesem Grund sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis 2018 zusätzliche Maßnahmen- und Überwachungsprogramme vorzulegen. Überarbeitete UQN für bestehende prioritäre Stoffe müssen in die Bewirtschaftungspläne der Flusseinzugsgebiete für die Jahre 2015 bis 2021 aufgenommen werden, um einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer für diese Stoffe bis 2021 zu erreichen.

Webcode

20130905_004

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