Unter der Überschrift „Nährstoffüberschüsse wirksam begrenzen“ haben Ende August die Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik (WBA) und Düngungsfragen (WBD) sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ihre Kurzstellungnahme zur Novellierung der Düngemittelverordnung veröffentlicht. Nach Auffassung der Gutachter werden trotz beachtlicher Fortschritte in den letzten 20 Jahren zentrale Ziele der Düngegesetzgebung noch nicht erreicht. So sei die Einhaltung maximaler nationaler Stickstoffsalden von + 80 kg N/ha/Jahr noch lange nicht in Sicht. Die Gutachter setzen sich im Wesentlichen für vier Maßnahmen ein. So soll das Düngegesetz dahingehend geändert werden, dass es zur guten fachlichen Praxis gehört, die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden. Weiter empfehlen die Gutachter die Erstellung von Nährstoffvergleichen. Eine flächenbezogene Hoftorbilanzierung zur Kontrolle der Umweltverträglichkeit des Stickstoff- und Phosphatmanagements soll mittelfristig verpflichtend werden. Beim Düngungsmanagement plädieren die Gutachter für Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffverlusten aus der Anwendung organischer Dünger. Beispiele sind für die Gutachter die Verlängerung der Sperrfristen zur Ausbringung von organischen Düngemitteln, die Ausweitung der Mindestlagerkapazitäten sowie schärfere Anforderungen an die Ausbringungstechnik und Einarbeitung von organischen Düngemitteln. Zur besseren Wirksamkeit der Maßnahmen schlagen die Gutachter eine bessere Kontrolle der Düngeverordnung sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen vor.
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