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Weg zur Auszahlung von Fluthilfen frei

Zwei Tage nachdem die Bundesregierung die erforderliche Verordnung vorgelegt hat, hat der Bundesrat in einer Sondersitzung am 16. August 2013 den vorgeschlagenen Regelungen über die Verteilung der Gelder aus dem eingerichteten Fluthilfefonds einstimmig zugestimmt. Die Verordnung stellt sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen können. Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen. Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.

Webcode

20130816_001

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