Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni den Entwurf einer Novellierung des Düngegesetzes angenommen. Mit der Aktualisierung wird das Düngerecht in drei wichtigen Punkten geändert.
Zum einen schafft es die Grundlage dafür, die Stoffstrombilanz – von nun an Nährstoffbilanz genannt – landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern. Künftig sollen landwirtschaftliche Betriebe schon ab 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen müssen. Bisher galt das erst für Betriebe, die 20 Hektar LF beziehungsweise 50 Großvieheinheiten überschritten. Zudem soll es Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor geben. Ausgenommen bleiben auch weiterhin Betriebe und Biogasanlagen, die weniger als 750 kg N/Hektar in Form aus Wirtschaftsdüngern aufnehmen beziehungsweise erzeugen.
Zum anderen soll ein bundesweites Düngemonitoring überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben soll sich anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Das schafft die Basis dafür, um diejenigen, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, stärker zur Verantwortung zu ziehen.
Außerdem soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU auf den europäischen Markt gelangen. Dazu setzt es die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um. Eine so genannte Konformitätsbewertungsstelle wird EU-Düngeprodukte auf deren Übereinstimmung mit der EU-Düngeprodukteverordnung prüfen.
Mit der Reform des Düngegesetzes setzt die Bundesregierung ein Versprechen um, das sie der EU-Kommission zugesichert hatte, damit diese ihre Verfahren wegen zu hoher Nitratwerte in Gewässern einstellt. Die Düngegesetz-Novellierung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
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