Anzeige

EU-Kommission verklagt Spanien wegen unterlassenen Schutzes der Feuchtgebiete von Doñana

Die Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land nicht, wie in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrieben, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Grundwasserkörper ergriffen habe, aus denen die Feuchtgebiete von Doñana gespeist werden. Außerdem unternehme Spanien keine geeigneten Schritte, um die Verschlechterung von geschützten Lebensräumen in diesen Feuchtgebieten zu verhindern, womit es gegen das EU-Naturschutzrecht verstoße. Die Feuchtgebiete von Doñana gehören zu den größten in Europa. Sie weisen eine große Vielfalt an Ökosystemen auf und beherbergen eine reiche Fauna und Flora, darunter kritisch gefährdete Arten wie den Kaiseradler, den Iberischen Luchs und die Maurische Landschildkröte. Aufgrund seiner strategischen Lage ist Doñana auch Teil einer Zugstraße, die jedes Jahr von Millionen Vögeln passiert wird. Diese einzigartige biologische Vielfalt ist durch die Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie geschützt, da der Nationalpark Doñana und seine Umgebung mehrere im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesene Gebiete umfassen. Der Beschluss zur Klage folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den spanischen Behörden im April 2016 übermittelt wurde. Die Kommission befürchtet, dass sich der Zustand der Feuchtgebiete weiter verschlechtern könnte, da Spanien seinen Verpflichtungen sowohl nach der Wasserrahmenrichtlinie als auch nach der Habitat-Richtlinie nicht nachkommt. Die vorhandenen Maßnahmen, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Erhaltung der Lebensräume im Gebiet von Doñana gewährleisten sollen, sind unzureichend und werden zudem schlecht umgesetzt.

Webcode

20190125_003

Zurück