EU-Kommission fordert Griechenland zur Einhaltung der Hochwasserschutzvorschriften auf
Die EU-Kommission fordert Griechenland zur Einhaltung der wichtigsten Bestimmungen der Hochwasserrichtlinie auf. Gemäß EU-Recht mussten die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikomanagementpläne erstellen und veröffentlichen und sie der Kommission bis zum 22. März 2016 mitteilen. Im April 2017 hatte die Kommission mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an die griechischen Behörden ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die erforderlichen 15 Hochwasserrisikomanagementpläne nicht erstellt, veröffentlicht und mitgeteilt worden waren. Da Griechenland diese Pläne noch immer nicht übermittelt hat, richtet die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land. Griechenland muss binnen zwei Monaten reagieren. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen den Mitgliedstaat einreichen.
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