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Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wasserrechts vorgelegt

Die Thüringer Landesregierung hat am 26. September 2017 die Novelle des Thüringer Wassergesetzes beraten. Der Entwurf steckt den gesetzlichen Rahmen neu ab für saubere Gewässer, flächendeckende Abwasserreinigung und besseren Hochwasserschutz. Das Thüringer Wasserrecht wird damit das erste Mal seit 1994 grundlegend reformiert. Dem ersten Kabinettsdurchgang folgt jetzt die Verbändeanhörung. Die Änderungen im Einzelnen: An allen oberirdischen Gewässern wird ein zehn Meter breiter Schutzstreifen eingeführt. In Ortslagen soll der Randstreifen fünf Meter breit sein. Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell, das Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann auch wählen, ob er den gesamten Zehn-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet. Oder ob er die ersten fünf Meter dauerhaft begrünt und dafür die anderen fünf Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet. Zukünftig soll die Pflege der Gewässer bei 13 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen. Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihrem Anteil am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband. Hier werden Fachplaner und Flussarbeiter die kleinen und mittleren Gewässer für starken Hochwasser- und Gewässerschutz pflegen. Damit hört der Hochwasserschutz nicht mehr an der Gemeindegrenze auf. Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit zehn Millionen Euro. Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als sieben Millionen Euro jährlich direkt an die Verbände gehen. Eine neue Lösung plant das Umweltministerium bei der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum. Zukünftig sollen die Abwasserzweckverbände mit Einverständnis des Eigentümers öffentliche Kleinkläranlagen auf Privatgrund bauen und betreiben. Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo Kleinkläranlagen per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private Kleinkläranlage setzen. Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen: Fracking wird es in Thüringen nicht geben. Dazu enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die deutlich über die Bestimmungen im Bundesrecht hinausgehen. Sie verhindern die dort vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden. Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Mengen an Starkregen aufnehmen müssen. Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) die Sanierung oder den Abbruch der Speicher übernehmen. Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht. Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut. Der jetzt vorgelegte Thüringer Gesetzentwurf berücksichtigt schon jetzt die Regelungen des neuen Hochwasserschutzgesetzes II des Bundes, das am 5. Januar 2018 in Kraft tritt. Er enthält die dann notwendigen Anpassungen, um den Hochwasserschutz in Thüringen weiter zu verbessern. Im Fokus steht ein besserer Schutz der Überschwemmungsgebiete, unter anderem durch ein grundsätzliches Verbot für Heizölanlagen im Überschwemmungsgebiet sowie Nachrüstungsfristen für bestehende Anlagen.

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20170927_005

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