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EU-Kommission: Deutschland soll Nitratrichtlinie "tiefgreifender" umsetzen

Deutschland soll effektivere Maßnahmen im Kampf gegen diffuse Verschmutzung aus der Landwirtschaft ergreifen sowie die Nitratrichtlinie „tiefgreifender” umsetzen. Das sind zwei Empfehlungen im „Bericht zur Umsetzung der Umweltpolitik - Deutschland”, den die EU-Kommission veröffentlicht hat. Über die Situation bezüglich Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung in Deutschland heißt es in dem Bericht zuvor: „Die größte Belastung für die deutschen Gewässer entsteht durch Flussregulierung und morphologische Veränderungen, wovon 79 Prozent der Oberflächengewässer betroffen sind, gefolgt von diffusen Verschmutzungsquellen. … Die Wasserverschmutzung durch Nitrat … gibt Anlass zur Besorgnis.” Die Richtlinie für eine weitergehende Abwasserbehandlung hingegen werde in Deutschland „vollständig erfüllt”. Generell stellt die EU-Kommission in ihrer Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik, die sie am 6. Februar 2017 angenommen hat, fest, dass im Bereich der Wasserqualität und -bewirtschaftung die meisten Mitgliedstaaten der EU Schwierigkeiten damit hätten, bei der Sammlung und Behandlung kommunaler Abwässer die EU-Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten. 13 Mitgliedstaaten müssten deswegen mit rechtlichen Schritten der EU rechnen. In fast allen Mitgliedstaaten bereiten die Nitratkonzentration und die Eutrophierung weiterhin große Probleme. Hierfür gibt es eine Reihe von Ursachen, die mehrere Mitgliedstaaten gemeinsam haben: ineffiziente Koordinierung zwischen den Verwaltungsebenen, unzureichende Kapazitäten sowie fehlende Kenntnisse und Daten. Mit diesem neuen Instrument zur Verbesserung der Umsetzung der europäischen Umweltpolitik und gemeinsam vereinbarter Vorschriften will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Ursachen der Umsetzungsdefizite angehen und Lösungen finden, bevor sich die Probleme verschärfen. Im Anschluss an die der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik werden mit jedem Mitgliedstaat Gespräche geführt, außerdem wird ein Peer-to-Peer Instrument bereitgestellt, mit dem die Mitgliedstaaten einander durch Fachwissen unterstützen können, ferner werden im Rat „Umwelt” politische Diskussionen zu diesem Thema stattfinden.

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20170207_001

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