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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie

Deutschland muss sich wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Anfang November hat die EU-Kommission endgültig Klage gegen Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die seit Jahren weiter zunehmende Nitratbelastung des Grundwassers. Auf rund 40 Seiten Anklageschrift - belegt mit 1500 Seiten Dokumenten-Anhang - geht die EU-Kommission nun auf die mangelnde Umsetzung der seit 1991 geltenden Nitratrichtlinie durch die deutsche Umweltpolitik ein. Laut Tagesschau.de zeichnet die Klageschrift akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hingehalten hat. Ein zentraler Vorwurf: Es wird weiterhin wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht, als die Pflanzen aufnehmen können. Auch die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten stuft die EU-Kommission als viel zu kurz ein. Stand der Wissenschaft seien fünf bis sieben Monate. Mit der Klage der EU-Kommission dürfte in Deutschland vor allem das Agrarministerium in Zugzwang geraten. Denn schärfere Regelungen scheiterten bislang vor allem am Widerstand der Agrarwirtschaft. Mitte Oktober hat sich die Große Koalition zwar überraschend auf eine Reform der entsprechenden Vorschriften geeinigt. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, bezweifelt laut tagesschau.de allerdings, ob damit die Klage der EU-Kommission hinfällig ist. „Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Dünge-Verordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht", sagt Priesmeier. Er befürchtet zudem, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird. Und die Strafen für eine nicht ausreichende Umsetzung der Nitratrichtlinie können drastisch sein. Dies zeigt ein Blick über den Rhein. Auch Frankreich musste sich vor dem EuGH verantworten, die Richter gaben der Klage der Kommission statt. Derzeit verhandelt Paris mit Brüssel über das mögliche Strafmaß. In der Diskussion ist unter anderem eine Geldstrafe von bis zu drei Milliarden Euro. Bei einer Verurteilung dürfte auf Deutschland Ähnliches zukommen. Aber selbst eine solche Geldstrafe hält SPD-Agrarexperte Priesmeier nicht für das gravierendste Problem. In dem Urteilsspruch wären letztendlich Dinge enthalten, die wir dann unmittelbar und sofort in Gesetzesform umzusetzen hätten. Das würde natürlich auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken, so Priesmeier. Konkret könne das im Extremfall bedeuten, dass Gerichte in besonders nitratbelasteten Gebieten die Landwirtschaft völlig verbieten.

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