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Ruhrverbandsgesetz soll Wasserversorgung in Trockenzeiten sichern – Verbändeanhörung eingeleitet

Um das Fluss- und Talsperrensystem der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, soll die Steuerung der Abflussmengen nach einem Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes künftig flexibler an lange Trockenphasen angepasst werden können. Hierzu sollen geringere Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz zugelassen werden, um auch in Trockenphasen eine ausreichende Trink- und Brauchwasserversorgung sicherzustellen. Ausgenommen hiervon sollen die gewässerökologisch besonders relevanten Monate April, Mai und Juni sein, um in diesem Zeitraum höhere Wasserstände in der Ruhr und ihren Nebengewässern für die sensible Laichphase, insbesondere der Fischart Groppe und der Rundmaulart Bachneunauge, zu gewährleisten. Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetz hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Um den Folgen geringerer Wasserführung entgegenzuwirken, wird der Ruhrverband sich in einer begleitenden Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität verpflichten. Der Ruhrverband wird zehn Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen ausstatten. Zudem ist eine ökologische Aufwertung von Nebengewässern geplant, um die Populationen der Groppe und des Bachneunauges in der Ruhr zu stützen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Ruhrverband ein begleitendes Monitoring von Gewässerchemie und Fischpopulationen durchführen.

Zur Verbesserung der Klimaresilienz der Talsperren wird daher auch der Hochwasserschutz in einer eigenständigen Begleitvereinbarung zwischen dem Land und dem Ruhrverband gewürdigt, in der sich der Verband zu weiteren Untersuchungs- und Analysemaßnahmen verpflichtet. Nach zehn Jahren ist eine Evaluierung der Gesetzänderung vorgesehen.

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20240405_028

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