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Neue Kommunalabwasserrichtlinie im EU-Parlament verabschiedet

Bessere Überwachung von chemischen Schadstoffen, Krankheitserregern und antimikrobiellen Resistenzen; Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika und die Mitgliedstaaten müssen die Kosten für die zusätzliche Behandlung von Mikroverunreinigungen finanzieren; breitere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser zur Vermeidung von Wasserknappheit – das sind wesentliche Eckpunkte der neuen Kommunalabwasserrichtlinie, die das Europäische Parlament am 10. April 2024 verabschiedet hat. Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, muss als Letztes noch der EU-Ministerrat zustimmen.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie wird bis 2035 kommunales Abwasser in der EU einer Zweitbehandlung (das heißt der Entfernung biologisch abbaubarer organischer Stoffe) unterzogen, bevor es in die Umwelt eingeleitet wird, und zwar in allen Gemeinden mit einer Größe von 1000 Einwohnerwerten oder mehr. Bis 2039 wird die Tertiärbehandlung (das heißt die Entfernung von Stickstoff und Phosphor) in allen Kläranlagen mit einer Kapazität von 150 000 EW und mehr und bis 2045 in allen Kläranlagen mit einer Kapazität von 10 000 EW und mehr durchgeführt. Bis 2045 wird für alle Anlagen mit mehr als 150 000 EW (und über 10 000 EW auf der Grundlage einer Risikobewertung) eine zusätzliche Behandlung zur Entfernung eines breiten Spektrums von Mikroverunreinigungen („vierte Reinigungsstufe“) obligatorisch sein.

Die Überwachung verschiedener Parameter der öffentlichen Gesundheit (zum Beispiel bekannte Viren und neu auftretende Krankheitserreger), chemischer Schadstoffe einschließlich sogenannter „Ewigkeitschemikalien“ wie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Mikroplastik und antimikrobieller Resistenzen wird streng überwacht.

Das Gesetz führt eine erweiterte Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel ein, um die Kosten für die Entfernung von Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser zu decken. Mindestens 80 % der Kosten werden von den Erzeugern getragen, ergänzt durch nationale Finanzierungen.

Die EU-Länder werden verpflichtet, gegebenenfalls die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus allen kommunalen Kläranlagen zu fördern, insbesondere in Gebieten mit Wasserknappheit.

Webcode

20240411_001

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