Der gute Erhaltungszustand der Biber in Brandenburg ermöglicht es dem Land, gezielte Managementmaßnahmen durchzuführen. Das Umweltministerium will daher jetzt eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen, die die Landkreise explizit ermächtigen soll, per Allgemeinverfügung besonders gefährdete Gebiete festzulegen. In diesen Gebieten dürfen dann ohne jede weitere Einzelfallgenehmigung durch zuvor in den Landkreisen bestimmte Personen Eingriffe zur Schadensabwehr durchgeführt werden. Die Tötung von Bibern zur Schadensabwehr soll dabei laut einer Empfehlung des Umweltausschusses immer nur die letzte Möglichkeit einer ganzen Palette von Maßnahmen sein.
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