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EU-Kommission verklagt Spanien wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie

Die EU-Kommission hat gegen Spanien Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des Verstoßes gegen die Kommunalabwasserrichtlinie eingereicht. Nach Ansicht der Kommission ist in Spanien immer noch in zahlreichen Gebieten mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten die Abwasserentsorgung nicht den Vorschriften der Richtlinie entsprechend organisiert. Bereits 2003 hatte die Kommission diesbezüglich gegenüber Spanien eine erste Verwarnung ausgesprochen. Obwohl einige Probleme seitdem gelöst wurden, hat die Kommission aufgrund des schleppenden Fortgangs nun beschlossen, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Aus den Berichten der spanischen Behörden geht laut der Kommission hervor, dass in Ballungsräumen wie Berga, Figueres, El Terri (Banyoles) (alle in Katalonien) sowie in Pontevedra-Marín-Poio-Bueu in Galicien noch immer keine ordnungsgemäße Behandlung erfolgt. Für einige weitere Gebiete (BoBollullos Par del Condado, Andalusien sowie Abrera und Capellades, beide in Katalonien) seien die übermittelten Daten entweder unvollständig oder ließen eine Nichteinhaltung der entsprechenden Normen erkennen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission weiter.

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20141127_003

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