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Fracking-Klage gegen das Land Hessen zurückgenommen

Die BNK-Deutschland GmbH, ein Energieunternehmen, das sich auf die Ausbeutung unkonventioneller Kohlenwasserstoffvorkommen in Europa spezialisiert hat, hat eine Klage gegen das Land Hessen zurückgenommen. Damit ist nach den Worten von Landesumweltministerin Priska Hinz der im vergangenen Jahr vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ablehnungsbescheid gegen die beantragte Erlaubnis zur Aufsuchung von unkonventionellem Schiefergas in Nordhessen bestandskräftig worden. Die BNK-Deutschland GmbH habe keine bergrechtliche Konzession, um geologische Erkundungen, Tiefenbohrungen und vor allem Fracking zu betreiben. Die Rücknahme der Klage wurde in einem außergerichtlichen Vergleich zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, und der BNK-Deutschland GmbH erreicht. Angesichts der zu erwartenden langen Verfahrensdauer hatten sich beide Parteien darauf verständigt, das Verfahren unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtspositionen einvernehmlich zu beenden. Anfang 2012 hatte die BNK-Deutschland GmbH beim Regierungspräsidium eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen in Nordhessen beantragt. Dieser Antrag wurde nach einer gründlichen Prüfung von der Bergbehörde abgelehnt. Als Gründe hierfür wurden naturschutzfachliche Bedenken und eine mögliche Beeinträchtigung und Verunreinigung des Grundwassers angegeben. Zusätzlich wurden die Risiken und die möglichen Langzeitfolgen der Fördermethode des Frackings als nicht abschätzbar befunden. Daher wurde die Erlaubnis versagt, weil überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung ausgeschlossen haben. Gegen die Ablehnung der Aufsuchungsgenehmigung hatte das Unternehmen BNK im Sommer vergangenen Jahres Klage erhoben.

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20140820_002

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