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Klage gegen Irland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Kommission hat Ende Januar 2023 beschlossen, Irland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die Wasserrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Wasserrahmenrichtlinie bis zum 22. Dezember 2003 in nationales Recht umzusetzen. Irland erließ zunächst Rechtsvorschriften, die die Kommission jedoch für unzureichend hielt. Im Oktober 2007 übermittelte die Kommission Irland ein Aufforderungsschreiben, auf das im November 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgte. Die Kommission prüfte den Fall erneut, nachdem Irland neue Änderungsvorschriften erlassen hatte, und berücksichtigte auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung einiger Bestimmungen der Richtlinie. Im Januar 2019 übermittelte die Kommission Irland ein zusätzliches Aufforderungsschreiben, auf das im Oktober 2020 eine zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme folgte. Trotz einiger Fortschritte und der Annahme neuer Rechtsvorschriften im Juni und im Dezember 2022 haben die irischen Behörden nach Auffassung der EU-Kommission die Mängel über 20 Jahre seit Inkrafttreten dieser Richtlinie noch nicht vollständig behoben. Das Umsetzungsgesetz Irlands müsse noch angemessene Kontrollen in folgenden Bereichen vorsehen: Wasserentnahmen, Aufstauungen sowie Aktivitäten, die hydromorphologische Veränderungen verursachen, wie beispielsweise Dämme, Wehre und andere Eingriffe in den natürlichen Wasserfluss. Die Kommission ist der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der irischen Behörden nicht zufriedenstellend und unzureichend waren, und verklagt Irland daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

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20230127_002

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