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EU legt Vorschläge zur Kommunalabwasserrichtlinie und zu Schadstoffen vor

Die EU-Kommission hat Ende Oktober Vorschläge für strengere Vorschriften über Schadstoffe in der Luft, in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgelegt. Ausgehend von den Erfahrungen mit den derzeitigen Rechtsvorschriften schlägt die Kommission vor, sowohl strengere Grenzwerte für Schadstoffe einzuführen als auch deren Umsetzung zu verbessern, damit die Schadstoffbekämpfungsziele in der Praxis häufiger erreicht werden. Die aktuellen Vorschläge seien ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals, das heißt einer schadstofffreien Umwelt bis 2050. Für die optimale Nutzung von Abwasser als Ressource wird vorgeschlagen, bis 2040 Energieneutralität des Sektors anzustreben und die Qualität des Klärschlamms zu verbessern, um eine umfangreichere Wiederverwendung zu ermöglichen und so zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beizutragen. Etliche Verbesserungen sollen den Gesundheits- und den Umweltschutz fördern. Dazu gehören Verpflichtungen zur Verwertung von Nährstoffen aus Abwasser, neue Normen für Mikroschadstoffe und neue Überwachungsanforderungen für Mikroplastik. Die Verpflichtung zur Wasseraufbereitung wird auf kleinere Gemeinden mit 1000 Einwohnern ausgeweitet (derzeit 2000 Einwohner). Als Beitrag zur Bewältigung schwerer Regenfälle, die infolge des Klimawandels häufiger auftreten, müssen in größeren Städten integrierte Wasserbewirtschaftungspläne aufgestellt werden. Und auf der Grundlage der Erfahrungen mit COVID-19 schlägt die Kommission vor, Abwasser systematisch auf verschiedene Viren, darunter auch CoV-SARS-19, und antimikrobielle Resistenz hin zu überprüfen. Die EU-Länder müssen den Zugang zu sanitärer Grundversorgung für alle, insbesondere für schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen, gewährleisten. Da 92 Prozent der giftigen Mikroschadstoffe in EU-Abwässern von Arzneimitteln und Kosmetika stammen, so die EU, müssen im Rahmen eines neuen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung die Hersteller für deren Beseitigung aufkommen. Der Abwassersektor verfügt über erhebliches ungenutztes Potenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zum Beispiel mit Biogas. Die EU-Länder werden verpflichtet, durch die Industrie verursachte Verschmutzungen an der Quelle zu verfolgen, um mehr Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Klärschlamm und behandeltem Abwasser zu erschließen. Vorschriften über die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm werden dessen Verwendung zur Herstellung von Düngemitteln für die Lebensmittelproduktion unterstützen. Weiter schlägt die EU-Kommission die Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe, die in Oberflächengewässern und Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen, nach Maßgabe aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse vor. 25 Stoffe, deren problematische Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit gut dokumentiert sind, werden in die Listen aufgenommen. Dazu gehören PFAS, eine Reihe von Pestiziden wie Glyphosat sowie beim Abbau von Pestiziden entstehende Stoffe, Bisphenol A, einige Arzneimittel, die als Schmerzmittel und Entzündungshemmer verwendet werden, sowie Antibiotika. Darüber hinaus schlägt die Kommission aufgrund der Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit Zwischenfällen wie dem Massenfischsterben in der Oder gewonnen wurden, vor, dass nach solchen Zwischenfällen Warnungen für nachgelagerte Flusseinzugsgebiete ergehen müssen. Ferner werden Verbesserungen der Überwachung und Berichterstattung vorgeschlagen sowie, künftige Aktualisierungen der Liste unkomplizierter zu machen, um mit der Wissenschaft Schritt zu halten. In den neuen Vorschriften werden die kumulativen oder kombinierten Auswirkungen von Gemischen anerkannt und so der Fokus erweitert, der zurzeit noch auf einzelnen Stoffen liegt. Außerdem werden die Normen für 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, aktualisiert (meist verschärft) und vier Schadstoffe, die keine EU-weite Bedrohung mehr darstellen, gestrichen. Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Nach ihrer Annahme werden sie schrittweise mit unterschiedlichen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Kraft treten, sodass die Industrie und die Behörden Zeit haben, sich anzupassen und die notwendigen Investitionen vorzunehmen.

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20221026_001

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