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Ahrtal: Freie Flächen für den Hochwasserschutz nutzbar

Die Kommunen im Ahrtal können künftig leichter Flächen erwerben, die in der Nähe von Gewässern liegen und damit von einem Hochwasser betroffen sein können. Derartige Grundstücke sollen leichter für den Hochwasserrückhalt und die Gewässerentwicklung genutzt werden. Das Klimaschutzministerium des Landes Rheinland-Pfalz übernimmt die Förderung und trägt maßgeblich mit der Aktion Blau Plus zur Finanzierung bei. Das Innenministerium hat die Kommunen im Ahrtal mit einem Rundschreiben informiert. Die Rahmenbedingungen wurden gemeinsam mit dem Klimaschutzministerium, dem Innenministerium und dem Landwirtschafts- und Weinbauministerium erarbeitet. Ein besonderes Problem war dabei, dass sich der Flächenerwerb haushaltsrechtlich grundsätzlich am Verkehrswert orientieren muss. Für Flächen, die zum Zeitpunkt der Flut Bauland waren und sich im besonderen Gefahrenbereich des vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebietes befinden, kann davon ausgegangen werden, dass der amtliche Bodenrichtwert für Bauland zum Verkehrswert (nach der Flut) in einem offenkundigen Missverhältnis steht, so dass er in diesen Fällen nicht zugrunde gelegt werden kann. Um das Verfahren auch in diesen Fällen zu beschleunigen, kann nunmehr auf einen pauschalierten Verkehrswert zurückgegriffen werden. Dieser wird bestimmt, indem vom jeweiligen Bodenrichtwert für Bauland ein Abschlag von 75 Prozent vorgenommen wird. Damit ist eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Verkehrswertgutachten entbehrlich. Bei einem Flächenerwerb von Weinbauflächen im Außenbereich wird analog verfahren, hier beträgt der Abschlag 60 Prozent vom jeweiligen Bodenrichtwert für Weinbauflächen. Die Finanzierung des Flächenerwerbs nach der VV Wiederaufbau ist jedoch auf den Gewässerrandstreifen beschränkt. Das Land stellt dafür auch Fördermittel aus dem Programm Aktion Blau Plus, dem Aktionsprogramm zur Herstellung naturnaher Gewässer, zur Verfügung, um ganze Ufergrundstücke zu erwerben. Das überragende Landesinteresse an einer nachhaltigen Hochwasservorsorge rechtfertigt es, die Fördermittel nach der VV Wiederaufbau im Gewässerrandstreifen mit Landesmitteln aufzustocken und darüberhinausgehend auf den gesamten besonderen Gefahrenbereich sowie die darüberhinausgehenden Parzellenanteile zu erweitern. Nach der Flutnacht vom 14./15. Juli 2021 wurden entlang der Ahr insgesamt rund 60 Hektar Rebfläche total oder teilweise zerstört. Der Großteil der Flächenschäden befindet sich in dem neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Auf rund zehn Hektar der ursprünglichen Weinbaufläche ist künftig keine Anlage von Kulturen mehr möglich. Gerade für den Erwerb dieser Flächen ist es von Bedeutung, dass nunmehr den geschädigten Winzerinnen und Winzern eine entsprechende Förderkulisse angeboten werden kann. Auch für den innerörtlichen Wiederaufbau kann ein Flächenerwerb durch die Kommunen erforderlich werden, wenn diese zur Durchführung von Ersatzvorhaben im Bereich der gemeindlichen Infrastruktur (etwa Straßen, Brücken oder Freizeitflächen) an anderer Stelle entsprechende Grundstücke benötigen. Auch für diese Fälle schafft die Regelung nunmehr Klarheit. Im Regelfall kann auf ein zeitintensives Verkehrswertgutachten verzichtet werden. Die Regelung schafft eine Vereinfachung bei der Ermittlung des Ankaufswertes von Grundstücken und klärt den Einsatz von Aufbauhilfen. So können wichtige Aufbauprojekte beschleunigt werden. Der Flächenerwerb für innerörtliche Grundstücke erfolgt über die Antragsstrecke für Kommunen bei der ADD. Der Flächenerwerb für Gewässerrandstreifen ist durch entsprechende Förderanträge der Kommunen über das elektronische Fachverfahren des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MIP-Wiederaufbau) zu beantragen. Dies gilt auch für die über den Gewässerrandstreifen hinausgehenden Flächenanteile von Ufergrundstücken. Hier ist jedoch im elektronischen Fachverfahren die Antragsstrecke nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (MIP-Förderung) auszuwählen.

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20220722_003

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