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Bayern beschließt Gesamtstrategie "Wasserzukunft Bayern 2050"

Bei der Anpassung des Wassersektors an den Klimawandel setzt die bayerische Staatsregierung auf eine integrale Gesamtstrategie, die die Wasserversorgung, den Hochwasserschutz, Ökologie und die Erholungsfunktion zusammendenkt und miteinander verknüpft. Der Ministerrat hat daher Ende Juni die neue Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050” mit der Fortsetzung des Hochwasserschutzprogramms „PRO Gewässer 2030” und dem Programm „Wassersicherheit 2050”. Beschlossen. Hierzu gehören beispielsweise aktualisierte und beschleunigte Hochwasserschutzkonzepte, um durch technische Maßnahmen wie etwa den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen, die Anpassung der Hochwassergefahrenkarten oder den Hochwasser-Check für Kommunen die Risiken durch Hochwasser- und Starkregenereignisse zu reduzieren. Auch eine nachhaltige ökologische Entwicklung der Gewässer und Auen gehört dazu, um deren Funktionsfähigkeit, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt zu stärken und damit Belastungen etwa durch den Klimawandel besser begegnen zu können. Daneben werden geeignete Anpassungsmechanismen an Dürre und Trockenheit weiterentwickelt, zum Beispiel durch Ertüchtigung der Fernwasserversorgung, Optimierung bestehender Speicher und des Überleitungssystems oder dem Bau nachhaltiger Bewässerungsinfrastrukturen. Daneben werden Gewässer, Natur und Landschaft aufgewertet sowie eine bessere Erlebbarkeit und mehr Akzeptanz für neue Maßnahmen geschaffen. Das bayerische Umweltministerium wird hier federführend die weitere Ausarbeitung des Programms „Wassersicherheit 2050” zur Umsetzung zentraler Maßnahmen im Wasserbereich vorantreiben. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus städtebaulicher Sicht bewerten und insbesondere für den Bereich „Schwammstadt” Vorschläge vorlegen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus landwirtschaftlicher Sicht weiterhin - wie bisher schon - laufend bewerten und insbesondere für den Bereich „Landschaftswasserhaushalt” gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten, so der bayerische Ministerrat in seiner Mitteilung.

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20220718_003

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