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Neue EU-Vorschriften für Düngemittel in Kraft

Am 16. Juli 2022 ist die neue EU-Verordnung für Düngemittel in Kraft getreten. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden. Die Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfahren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten. Um die Unternehmen darüber hinaus zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben. Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert, um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie. Die neue EU-Verordnung öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, wie zum Beispiel organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen; legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest; führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Cadmium, Quecksilber oder Arsen ein; erhält die optionale Harmonisierung aufrecht: Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der EU-Länder einhalten wollen, um ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden wollen, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.

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20220715_002

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