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Beschleunigte Flüssiggasversorgung: Gesetz beschlossen

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 einem Gesetz zum beschleunigten Bau von Flüssiggasterminals zugestimmt - in einem beschleunigten Verfahren: Erst am Abend zuvor hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Behörden dürfen künftig unter konkret definierten Bedingungen und zeitlich befristet von bestimmten Verfahrensanforderungen bei der Genehmigung von Flüssiggas(LNG)-Anlagen absehen - insbesondere bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die im beschleunigten Verfahren erteilten Genehmigungen für LNG-Anlagen gelten nur befristet bis spätestens zum 31. Dezember 2043. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus darf nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 erreicht wird. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten - voraussichtlich am 1. Juni 2022.

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20220520_001

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