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Ruhrgebiet: Förderrichtlinie "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft" vorgestellt

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und der Vorstandsvorsitzende der Emschergenossenschaft, Prof. Dr. Uli Paetzel, haben Ende März die Förderrichtlinie des Ruhrkonferenz-Projekts „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft” (KRIS) vorgestellt. „Im Rahmen des Ruhrkonferenz-Projekts ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft‘ stellen wir bis 2030 rund 120 Millionen Euro zur Verfügung”, sagte Heinen-Esser zur neuen Förderrichtlinie, die Vorgaben und Maßnahmen nun genauer festlegt. Insgesamt rund 250 Millionen Euro werden das Land und die Wasserverbände der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) mit ergänzenden Förderungen bis zum Ende dieser Dekade für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einsetzen. Erste Bauprojekte wurden seit 2020 mit der KRIS-Förderung umgesetzt und Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Die Maßnahmen setzen auf das Prinzip der Schwammstadt. Gefördert werden nach der Richtlinie Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen dabei, das Ziel zu erreichen, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Das Land fördert bis Ende 2023 Machbarkeitsstudien für die Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, wasserwirtschaftlich relevante Einzelprojekte außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben. Förderfähig sind folgende Maßnahmen: Flächenentsiegelung, Mulden-/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer, Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.

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20220405_001

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