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Rheinland-Pfalz fördert Wiederaufbau der Wasserver- und Abwasserentsorgung mit 20 Millionen Euro

Das Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz hat Ende Juli ein für Sonderförderprogramm für Starkregen- und Hochwasserschäden gestartet. Das Programm erweitert bisherige Förderrichtlinie und unterstützt die Instandsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent. Das Sonderförderprogramm ist vorerst mit 20 Millionen Euro ausgestattet. Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (zum Beispiel abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden.

Webcode

20210723_003

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