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Europäischer Rechnungshof: Verursacherprinzip im Umweltbereich unzureichend angewendet

Das Verursacherprinzip decke im Umweltbereich in der Europäischen Union nicht alle Bereiche ab. Außerdem werde es in den einzelnen Bereichen und den einzelnen Mitgliedstaaten uneinheitlich angewandt. Deshalb müssten für Sanierungsmaßnahmen immer wieder die Steuerzahler und nicht die Verursacher der Schäden aufkommen. Das kritisierte der Europäische Rechnungshof im Juli. Wie die EU-Prüfer feststellten, sind in der EU fast drei Millionen Standorte potenziell kontaminiert, vor allem durch industrielles Gewerbe und durch Abfallbehandlung und -entsorgung. Sechs von zehn Oberflächengewässern wie Flüsse und Seen seien in keinem guten chemischen und ökologischen Zustand. Zudem stelle die Luftverschmutzung nicht nur eines der größten Gesundheitsrisiken in der EU dar, sondern schädige auch die Vegetation und ganze Ökosysteme. All dies sei für die Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Kosten verbunden, obwohl nach dem Verursacherprinzip eigentlich diejenigen, die eine Verschmutzung verursachten, für die entstandenen Umweltschäden haftbar seien. Die meisten Mitgliedstaaten würden Unternehmen nach wie vor nicht für Umweltschäden haftbar machen, die trotz Einhaltung der zulässigen Emissionsgrenzwerte entstünden. Auch die Kosten der Restverschmutzung in Höhe von Hunderten Milliarden Euro gingen laut der Richtlinie nicht zulasten der Industrie. Auch bei Wasserverschmutzung trügen die Verursacher nicht die vollen Kosten. Am meisten würden in der Regel noch die privaten Haushalte zahlen, obwohl sie nur 10 Prozent des Wassers verbrauchten. Bei Verschmutzungen aus sogenannten diffusen Quellen, besonders in der Landwirtschaft, sei das Verursacherprinzip nach wie vor nur schwer anwendbar. In sehr vielen Fällen liege die Verschmutzung eines Gebiets so lange zurück, dass die Umweltsünder nicht mehr identifiziert oder haftbar gemacht werden könnten. Auch wegen solcher Altlasten habe die EU Sanierungsprojekte finanzieren müssen, deren Kosten eigentlich von den Verursachern hätten getragen werden müssen. Schlimmer noch: Steuergelder seien auch unter Verstoß gegen das Verursacherprinzip ausgegeben worden, zum Beispiel weil die Behörden in bestimmten EU-Ländern die Umweltvorschriften nicht durchgesetzt und die Verschmutzer nicht zur Kasse gebeten hätten. Der Sonderbericht Nr. 12/2021 „Das Verursacherprinzip: uneinheitliche Anwendung im Rahmen der umweltpolitischen Strategien und Maßnahmen der EU” ist auf der Website des Hofes abrufbar:

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