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Nitrat und Phosphat: Schreiben der EU an die Bundesregierung

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevièius hat in einem Schreiben vom 24. Juni 2021 Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten geäußert. Darüber informierte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Juli. Dazu teilte das BMEL mit, für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete seien die Länder verantwortlich. Zur Unterstützung der Bundesländer habe das BMEL im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den Ländern eine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet, um eine bundeseinheitliche und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift ist am 11. November 2020 in Kraft getreten. Die Bundesländer hätten bis Ende 2020 Zeit, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Die Kritikpunkte der Europäischen Kommission, nämlich die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen und fundierte Begründungen für die Fälle vorzulegen, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen, richten sich nach Auffassung des BMEL damit in erster Linie an die Länder. Die Länder müssten bei der Aufklärung mitwirken, wie die von der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen sind: „Da die Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die Gebietsausweisung verantwortlich sind, werden wir sie dabei auch in die Pflicht nehmen.” Und weiter: „Bei den geäußerten Bedenken handelt es sich um sehr technische Vorgänge. Daher ist ein intensiver Austausch mit der Kommission erforderlich. Das BMEL wird daher gemeinsam mit dem BMU der Kommission vorschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen beteiligen.”

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