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Mantelverordnung soll Umgang mit Bauschutt neu regeln

Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Bundestags-Drucksache 19/29636) beschlossen. Die auch als Mantelverordnung bekannte Vorlage verfolgt nach Angaben der Bundesregierung das Ziel, die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter zu gewährleisten sowie die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen. Mit der Mantelverordnung will die Bundesregierung eine rechtsverbindliche Grundlage für den Umgang mit mineralischen Abfällen schaffen. Jährlich fallen etwa 240 Millionen Tonnen solcher Abfälle an. Wichtigste Verwertungswege sind nach Angaben der Bundesregierung das Recycling, also die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke, sowie die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Die Mantelverordnung werde durch die Förderung der Ziele der Kreislaufwirtschaft sowie die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Grundwasser- und Bodenschutzes einen wichtigen Beitrag zu einem verbesserten Schutz der Umwelt leisten, schreibt die Bundesregierung. Es sei nicht davon auszugehen, dass durch die Mantelverordnung Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponierung verursacht würden und sich die Verwertungsquote bei Ersatzbaustoffen verringere. Der Bundestag hat der Verordnung am 10. Juni 2021 zugestimmt. Am 25. Juni 2021 steht sie im Bundesrat auf der Tagesordnung.

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20210518_003

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