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Abwasserbetriebe können Point of Care (PoC)-Antigen-Schnelltests selbst beziehen

Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung dürfen seit dem 2. Februar 2021 Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 beziehen und nutzen. Das geht aus einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) hervor. Die genannten wasserwirtschaftlichen Unternehmen dürfen [Point of Care (PoC)]-Schnelltests direkt vom Hersteller, beim entsprechenden Großhandel oder bei Apotheken selbst beziehen und durch geschultes Personal (das nicht medizinisches Personal sein muss) anwenden (lassen). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn führt hierzu in einem Rundschreiben vom 16. Februar 2021 aus: „Das heißt konkret, dass diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßige Testungen für ihre Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher anbieten können und diese Tests zum Bestandteil ihres Hygiene- und Schutzkonzeptes machen können, idealerweise unter Beratung durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst oder die Berufsgenossenschaft.”

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20210216_005

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