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Verbändeanhörung zur Novelle der Bioabfallverordnung gestartet

Bioabfälle sollen künftig vor der Behandlung weniger Fremdstoffe enthalten. Als neue Obergrenze schlägt das Bundesumweltministerium mit seiner Novelle der Bioabfallverordnung 0,5 Prozent vor. Der Verordnungsentwurf kann bis zum 5. Februar 2021 von Ländern und Verbänden kommentiert werden. Ziel ist es, die Qualität des Wertstoffs Bioabfall zu erhöhen und die Kosten für die Behandlung von Bioabfällen zu senken. Vor allem im Bioabfall vermischtes Plastik verursacht bei der Behandlung hohen Aufwand und Kosten. Die Novelle der Bioabfallverordnung stellt klar, dass Kunststoffe im Bioabfall nichts zu suchen haben. Das gilt auch für Verpackungen oder Kaffeekapseln aus Plastik, das als biologisch abbaubar beworben wird. Denn dieser Biokunststoff baut sich in den Behandlungsanlagen nicht vollständig ab. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich für Bioabfälle erweitert. Bioabfälle, die künftig auch auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen und nicht nur als Düngemittel eingesetzt werden, unterliegen dann der Bioabfallverordnung. Kern der geplanten Novelle ist die erstmalige Einführung von Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen vor der biologischen Behandlung (Kompostierung, Vergärung) oder der Gemischherstellung. Wird der Input-Kontrollwert erreicht oder überschritten, müssen die Bioabfälle von Fremdstoffen befreit werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um verpackte Lebensmittelabfälle aus dem Handel und der Produktion oder um Abfälle aus der privaten Biotonne handelt. Mit dieser Regelung soll insbesondere das Entstehen von Mikroplastik während der biologischen Behandlung minimiert werden. Zugleich sorgt der neue Kontrollwert dafür, dass die Sortenreinheit des Bioabfalls bereits bei der Sammlung durch die Entsorgungsträger verbessert wird. Je sauberer und sortenreiner die angelieferten Bioabfälle aus dem privaten und dem gewerblichen Bereich sind, desto geringer sind auch Aufwand und Kosten für die Fremdstoffentfrachtung. Des Weiteren soll der Anwendungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert werden. Bislang galten die Anforderungen nur für die Verwertung von Bioabfällen als Düngemittel auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Künftig gelten die Regelungen auch, wenn Bioabfälle im Garten- und Landschaftsbau als Düngemittel oder zur Bodenverbesserung eingesetzt werden. Mit der Änderungsverordnung werden überdies Anpassungen an der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vorgenommen. Nach der Anhörung der Länder und Verbände folgen die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sowie der Beschluss des Bundeskabinetts. Der Bundesrat muss der Änderung der Bioabfallverordnung zustimmen. Es ist geplant, dass die Änderungsverordnung noch 2021 in Kraft tritt.

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20210106_001

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