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Neue HOAI beschlossen

Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - zugestimmt. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht. Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden muss. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde ebenso abschließend im Bundesrat behandelt. Die neue Fassung der HOAI wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Deshalb musste die HOAI angepasst werden.

Webcode

20201109_005

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