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Absturzsicherung für enge Räume

Enge Räume stellen für viele Arbeiter ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko dar. Ordnungsgemäße Risikobestimmung und Planung vor der Arbeit in engen Räumen kann den Unterschied zwischen einer gut ausgeführten Aufgabe und einer Katastrophe ausmachen.

Behälter und enge Räume sind allseits oder überwiegend von festen Wandungen umgebene sowie luftaustauscharme Bereiche, in denen auf Grund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen bzw. eingebrachten Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen. Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen umgeben sind, in denen sich aber auf Grund der örtlichen Gegebenhei¬ten oder der Konstruktion Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume. Vor Arbeiten in engen Räumen muss der Arbeitgeber die Gefahren sorgfältig bestimmen und bewerten und geeignete Vorsichtsmaßnahmen treffen. Innerhalb der Europäischen Union gibt es wenige spezifischen Rechtsvorschriften für das Arbeiten in engen Räumen. Die grundlegenden Hinweise der Richtlinie 89/391/EWG können jedoch auf Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz angewendet werden. Diese Richtlinie macht den Arbeitgeber für die Bestimmung der Risiken und das Treffen geeigneter Maßnahmen in Abhängigkeit von den besonderen Eigenschaften eines jeden Arbeitsplatzes verantwortlich - auch bei engen Räumen. In Deutschland sind die Bestimmungen der DGUV Regel 113-004 einzuhalten.

Es ist entscheidend, dass die Verfahren für den Einstieg in enge Räume eingehalten werden, bevor ein Arbeiter einen solchen Bereich betritt. Das ist besonders wichtig, wenn mit schwerer Verletzungsgefahr beim Einstieg oder bei der Arbeit im engen Raum gerechnet werden muss.

Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die geplanten Arbeiten sind in einem Erlaubnisschein oder in der Betriebsanweisung festzuhalten. Das Erstellen des Erlaubnisscheines konkretisiert den allgemeinen Gefährdungskatalog für die jeweiligen Situationen im Unternehmen. Der sorgfältig und umfassend erstellte Erlaubnisschein ist die Basis für die Gefährdungsbeurteilung im konkreten Fall.

Das Ausfüllen des Erlaubnisscheines stellt somit die Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Arbeit im Behälter, Silo oder engen Raum für eine bestimmte Tätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Vor Beginn der Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen hat der Unternehmer oder sein Beauftragter einen Erlaubnisschein auszustellen, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Der Aufsichtführende, der Sicherungsposten und - sofern vorhanden - der Verantwortliche eines Fremdunternehmens (Auftragnehmers) haben durch Unterschrift auf dem Erlaubnisschein die Kenntnis über die festgelegten Maßnahmen zu bestätigen.

Nach Abschluss der Arbeit kann das Arbeitserlaubnisdokument auch Vergangenheitsdaten über die Ausgangsbedingungen beim Einstieg liefern.

Ausrüstung für den Einstieg und zur Rückholung aus engen Räumen ist möglicherweise für das Betreten und Verlassen enger Räume erforderlich. Zu ordnungsgemäßen Absturzsicherungssystemen für Arbeiter gehören ein Anschlagpunkt (z. B. ein Dreibein), ein Auffanggurt und ein Verbindungsmittel (z. B. ein Höhensicherungsgerät mit Rettungswinde). Wenn eine Einstiegshilfe für den Zugang in einen beengten Raum (z. B. Steigleiter) ist ein Höhensicherungsgerät nach EN 360 mit integrierter Rettungshubeinrichtung die geeignete Rettungsvorsorge.

Wenn keine Einstiegshilfe für den Zugang in einen beengten Raum vorhanden ist, wird zusätzlich eine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zertifizierte Rettungswinde mit steuerbarer Absenkgeschwindigkeit zum Positionieren, Absenken oder Anheben von Anwendern nötig.

Rettungswindenmüssen mit strapazierfähigen Rettungsseilen ausgestattet und selbsthemmend sein, um einen freien Fall zu verhindern und den Mitarbeiter nach dem Heben und Senken an seinem Platz zu halten. Diese Art von Geräten muss auch nach EN 1496 zertifiziert sein, welche die Gerätetypen A und B unterscheidet. Ein Rettungsgerät vom Typ A ermöglicht nur das Anheben, während der universellere Typ B auch eine kontrollierte Absenkung um zwei Meter ermöglicht, falls eine Person in einer engen Stelle von vorstehenden Teilen eingeschlossen ist. Bei der Auswahl von Rettungsgeräten sollten also Geräte des Typs B in Betracht gezogen werden, weil sie die Rettungsarbeiten erleichtern.

Ein Dreibein ist ein nach EN795 zertifizierter mobiler Anschlagpunkt vom Typ B. Es muss mit Vorrichtungen für den Zugang zu engen Räumen ausgestattet sein: einem Höhensicherungsgerät mit integrierter Rettungshubeinrichtung und ggf. einer Winde zum Heben und Senken von Material und Personen. Das Höhensicherungsgerät gestattet dem Einsteigenden freie Bewegung innerhalb des engen Raums. Bei einem Sturz wird der Einsteigende gedämpft aufgefangen und nach Umschalten des Höhensicherungsgerätes auf Hubfunktion sicher durch den zweiten überwachenden Anwender geborgen ohne dass dieser selbst in den engen Raum einsteigen muss.

Für den Einsatz mit Rettungsgeräten steht eine Vielzahl von nach EN 361 zugelassenen Auffanggurten zur Verfügung. D-Ringe oder Schlaufen an Schultern, Rücken oder Brust können als Befestigungspunkte für Rettungsseile verwendet werden. Für Notfälle in engen Räumen mit sehr engen Öffnungen ist eine Traverse eine ideale Lösung, die beim Absenken und Heben von Arbeitern Komfort und Sicherheit bietet. Die Traverse wird mit der Rettungswinde und einem Dreibein verwendet und über Auffangpunkte an der Schulter nach EN 1497 am Auffanggurt befestigt. Der Verunglückte kann aufrecht gehalten werden und der Platzbedarf für seine Bergung reduziert sich. Mit integrierten Gurtbandschlaufen können die Arme eines bewegungsunfähigen Opfers beim Heben oder Senken gesichert werden.

Vor dem Einstieg in einen engen Raum und vor jedem Einsatz muss die gesamte Ausrüstung sorgfältig überprüft werden. Ausrüstungsteile, die sichtbaren Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen oder bei einer Prüfung zurückgewiesen wurden, dürfen nicht eingesetzt werden. Wegen der Vielzahl der Risiken und der zahlreichen einsetzbaren Geräte müssen alle am Einstieg in einen engen Raum beteiligten Mitarbeiter, darunter Vorgesetzte, im engen Raum Beschäftigte, Helfer und Rettungspersonal, gut geschult sein.

Wer den Zugang zum engen Raum genehmigt, muss die dortigen Gegebenheiten und Gefahren genau kennen. Wer im engen Raum arbeitet, muss vor dem Einstieg seine Aufgabe gut verstehen und Bescheid erhalten, wenn es Änderungen am Arbeitsauftrag oder am Einsatz im engen Raum gibt. Näheres erfahren Sie auch auf unserer Webseite: Einstieg in enge Räume: MSA macht den Unterschied .

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