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Kleine Wasserkraft ökologisch und ökonomisch problematisch

Kleine Wasserkraftanlagen sind ökologisch problematisch, insbesondere bezüglich der Gefährdung der Fische. Werden diese Anlagen mit dem notwendigen Fischschutz ausgestattet, ist wirtschaftlich häufig keine Rentabilität mehr gegeben. Kleine Wasserkraftanlagen sollten aber nicht über das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) subventioniert werden, wenn kein adäquater Fischschutz umgesetzt ist. Diese Aussage trifft das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), das Ende Oktober ein Verfahren für die Bewertung der Fischsterblichkeit an Wasserkraftanlagen vorgelegt hat. Das Forschungsteam hat in einem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) geförderten Vorhaben einen Bewertungsindex zum Sterberisiko von Fischen an Wasserkraftanlagen entwickelt - analog zu den Bewertungsindices, die das BfN bereits für andere Wildtiere ausgearbeitet hat; so beispielsweise für das Sterblichkeitsrisiko von Fledermäusen und Vögeln an Windkraftanlagen. Sie berücksichtigten alle im Süßwasser vorkommenden, einheimischen Fisch- und Neunaugenarten. Ein hohes Tötungsrisiko durch Wasserkraftanlagen besteht für Arten, die lange Wanderdistanzen zurücklegen, wie Aal, Meerforelle oder Störe. Bei der Turbinenpassage nimmt die Wahrscheinlichkeit einer tödlichen Verletzung von abwandernden Fischarten mit der Körpergröße zu. Mortalitätsraten sind aber auch abhängig vom Turbinentyp; sie sind generell höher bei Francis- und Kaplanturbinen im Vergleich zu archimedischen Schnecken und Wasserrädern. Die Forschenden definierten für ihr Bewertungsverfahren für alle Arten auch das allgemeine Sterberisiko - ohne Wasserkraft. Der Mortalitätsgefährdungsindex (MGI) berücksichtigt populationsbiologische Faktoren (wie die Fortpflanzung und die Populationsentwicklung) und naturschutzfachliche Faktoren (wie die Seltenheit und den Erhaltungszustand). Wasserkraftanlagen sind vor allem für die Fischarten eine Gefahr, die auch durch andere biologische und menschengemachte Faktoren ein hohes Sterberisiko haben, wie den Aal oder die Störe. Die Forschenden haben die verschiedenen Technologien und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Sterblichkeit und Barrierewirkungen der Anlagen zusammengestellt und bewertet. Ihr Fazit: Ein vermindertes Tötungsrisiko ist an Wasserkraftanlagen tatsächlich nur dann möglich, wenn ein effektiver Fischschutz installiert ist. Dazu gehören beispielsweise mechanische Fischabweiser und ausreichend angelegte Fischaufstiegs- und Fischabstiegshilfen, deren Funktionalität zudem auch laufend geprüft und sichergestellt werden muss. Die rund 7000 Wasserkraftanlagen in Deutschland mit einer installierten Leistung von weniger als einem Megawatt produzieren nur etwa 14 Prozent des Gesamtstroms aus Wasserkraft von 17,5 Terrawattstunden pro Jahr im Jahr 2019. Ihr Beitrag zur Energiewende ist damit marginal, die von ihr verursachten Schäden in Gewässerökosystemen und an den Fischbeständen aber vergleichsweise hoch. „Dass die Wasserkraft trotzdem durch das EEG gefördert wird, ist ein grundsätzliches Problem, welches auch der Umsetzung anderer Richtlinien entgegensteht, wie beispielsweise der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Zumindest müsste das Gesetz so novelliert werden, dass Wasserkraftanlagen, die keinen umfassenden Fischschutz gewähren, nicht mehr förderfähig sind”, so das Fazit des IGB.

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20201026_001

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