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Niedersachsen: neue Regelung für Gewässerrandstreifen in Vorbereitung

In Niedersachsen sind als Ergebnis von Beratungen einer Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik („Niedersächsische Weg”) einige gesetzliche Änderungen in Vorbereitung. Man hat sich verständigt, unter anderem Folgendes in Gesetze und Verordnungen einzubringen: Im Wassergesetz sollen Gewässerrandstreifen auf 10, 5 bzw. 3 Meter neu festgelegt werden. Bei sehr dichten Gewässernetzen - gerade 3. Ordnung - kann es zu einer sehr hohen Belastung der Betriebe kommen, dies soll durch die Verringerung des Gewässerrandstreifens auf bis zu einem Meter abgemildert werden. Die durch das Ausbringungsverbot von Dünger und Pflanzenschutzmittel entstehenden Erschwernisse werden den Landwirten ausgeglichen. Finanziert wird dies über eine Anhebung der Wasserentnahmegebühr. Im Niedersächsischen Naturschutz-Ausführungsgesetz soll der Grünlandumbruch verboten werden. Als neue Biotoptypen werden Streuobstwiesen, mesophiles Grünland und artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Gesetzestext aufgenommen. Unterzeichner des Vertrags zum „Niedersächsischen Weg” sind Ministerpräsident Stephan Weil, Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, Umweltminister Olaf Lies, der Präsident des Landvolks Albert Schulte to Brinke, der Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Gerhard Schwetje, der Vorsitzende des BUND Niedersachsen Heiner Baumgarten und der Vorsitzende des NABU Niedersachsen Holger Buschmann.

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20200909_001

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