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Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung zur Ausweisung von Nitrat- und Phosphor-Gebieten

Mitte August hat die Bundesregierung den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift ist Bestandteil der verbesserten Umsetzung der Nitrat-Richtlinie, die Deutschland der Europäischen Kommission aufgrund einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zugesagt hat. Sie regelt das Verfahren zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten und von durch Phosphor eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten müssen Landwirtinnen und Landwirte zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser künftig strengere Düngeregelungen befolgen. Die Europäische Kommission hat Deutschland eine Klage im Zweit- bzw. Zwangsgeldverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof angedroht, wenn die Ausweisung der belasteten Gebiete nicht bis zum Jahresende 2020 durch die Länder erfolgt und die Länder nicht auch weitere Gebiete nach einheitlichen Standards einbeziehen. Diese einheitlichen Standards werden nun von der Verwaltungsvorschrift vorgegeben. An ihrer Erarbeitung waren in drei Arbeitsgruppen die Vertreter*innen von Bund und Ländern aus Wasser- und Landwirtschaft von Beginn an gemeinsam beteiligt, um die geforderte Einheitlichkeit zu ermöglichen. Die Anregungen aus einer schriftlichen Verbände- und Länderanhörung wurden aufgegriffen. Insbesondere sollen den Ausweisungen der Nitratgebiete ein Mindestnetz an Grundwassermessstellen, einheitliche landwirtschaftliche Düngedaten und ein gemeinsames Modellierungsverfahren zugrunde gelegt werden. Auch wurde die Vorgabe der Europäischen Kommission aufgegriffen, zusätzlich eutrophierte Gebiete auszuweisen, wenn die landwirtschaftliche Düngung in einem Gebiet zu 20 Prozent zur Phosphorbelastung von Flüssen und Seen beiträgt. Durch den Einsatz des gemeinsamen Modellierungsverfahrens soll auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Belastungs- und der landwirtschaftlichen Düngedaten dem Verursacherprinzip deutlich stärker als bisher Rechnung getragen werden. Die Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich im September mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift befassen wird.

Webcode

20200812_001

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