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Landkreis Osnabrück verbietet Beregnung aller Grünflächen

Aufgrund extrem niedriger Grundwasserstände ist es seit dem 30. Juni bis Ende September 2020 im Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) verboten, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu sprengen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Der Landkreis betont, dass diese Beschränkung für alle Wassernutzer im Landkreis Osnabrück gilt und zwar völlig unabhängig davon, ob das Wasser aus einem eigenen Brunnen gefördert, das Wasser aus dem Trinkwassernetz oder der eigenen Regentonne entnommen wird. Von dem Verbot sind nur spezialisierte Betriebe wie zum Beispiel Gartenbaubetriebe ausgenommen, die mit Mikro- und Tröpfchenbewässerung ihre Topfpflanzen auch in der Mittagshitze feucht halten müssen. Diese Ausnahme gilt auch für jeden, der mit der Gießkanne seine Balkonblumen am Nachmittag versorgt. Hintergrund: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat dem Landkreis Osnabrück die aktuellen Grundwasserstände für den Juni 2020 mitgeteilt. Die Auswertungen zeigen deutlich, dass die historisch niedrigen Grundwasserstände aus den Dürrejahren 2018 und 2019 an einigen Messstellen im Jahre 2020 noch einmal unterboten wurden. Diese Messergebnisse haben die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück dazu veranlasst, wie im vergangenen Jahr die Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen.

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20200701_001

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