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Nitrat im Grundwasser: Ausweisung belasteter Gebiete wird vereinheitlicht

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Länder- und Verbändeanhörung zu einer Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Ausweisung von Gebieten mit einer hohen Nährstoffbelastung gemäß Düngeverordnung (belastete Gebiete oder „rote Gebiete”) und parallel die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung eingeleitet. Bisher wurde das von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt hat. Die Kriterien für eine Vereinheitlichung wurden von einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt. Im Mittelpunkt stehen dabei qualitative Verbesserungen bei den Anforderungen an eine Grundwasser-Messstelle sowie die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen - auf 50 Quadratkilometer soll es künftig mindestens eine Messstelle geben. Bisher wurden für die Ermittlung mit Nitrat belasteter Gebiete gemäß Düngeverordnung die Nitratgehalte im Grundwasser zu Grunde gelegt, künftig sollen auch die Standortfaktoren (etwa Bodenart oder die Grundwasserbildung) sowie die Nährstoffflüsse aus der landwirtschaftlichen Nutzung mit in die Berechnung einbezogen werden. Dies ist wichtig für die Binnendifferenzierung, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Für die Festlegung der zu betrachtenden Messstellen wird ein Ausweisungsmessnetz verbindlich festgeschrieben, das sich aus den verschiedenen Messnetzen (gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz zur Umsetzung der Nitratrichtlinie) zusammensetzt. Als Ergebnis verspricht man sich eine bessere Datengrundlage. Für diese Messstellen werden qualitative Anforderungen in der AVV beschrieben und Anforderungen an die erforderliche Dichte des Messnetzes festgelegt. So soll künftig sichergestellt werden, dass mindestens eine Messstelle je 50 Quadratkilometer vorhanden ist. Mit der AVV wird hinsichtlich der Eutrophierung durch Phosphor transparent festgelegt, ab wann Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen signifikant werden und als belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss. Signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen liegen vor, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 Prozent ist. Zusätzlich werden Schwellenwerte für den tolerierbaren Bodenabtrag eingeführt. Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die dabei zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter sein als 48 Monate. In diesem Turnus ist die AVV dann deckungsgleich mit dem Turnus der EU-Nitrat-Richtlinie zu evaluieren. Vorgesehen ist bislang, dass die AVV am 12. August 2020 im Kabinett behandelt wird und am 18. September 2020 die Befassung im Bundesrat erfolgt. Die AVV soll nach Möglichkeit noch Ende September 2020 in Kraft treten.

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20200626_001

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