Anzeige

Niedersachsen: Acht Landwirte klagen gegen Düngeverordnung

Acht Landwirte aus Niedersachsen werden vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Landesdüngeverordnung klagen. Sie werden unterstützt von den Landvolkkreisverbänden sowie dem Landvolk Niedersachsen. Die Argumentation der Kläger wird durch ein vom Landvolk in Auftrag gegebenes Gutachten der Hydor GmbH in Berlin untermauert. „Die Fälle wurden nach hydrogeologischen Gesichtspunkten ausgewählt. Wir haben besonders darauf geachtet, dass die Kläger auch nach der novellierten Düngeverordnung des Bundes von der sogenannten Binnendifferenzierung betroffen sein werden”, sagte Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Das Landvolk Niedersachsen begründet die Klage in einer Pressemitteilung so: „Die Festlegung der ‚roten Gebiete‘ nach der Landesdüngeverordnung erfolgte in Anlehnung an die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Grundwasserkörper, die sich in einem chemisch schlechten Zustand befinden. Damit wurden Grundwasserkörper mit einer Ausdehnung von bis zu über 90 000 ha zu einem roten Gebiet bestimmt. Landwirte werden hier mit Restriktionen belastet, obwohl ihr Wirtschaften keinerlei Auswirkung auf den bis zu 100 Kilometer entfernten ‚belasteten‘ Brunnen hat.” Da näherliegende Messstellen völlig unauffällige Nitratwerte zeigten, könne die Auswahl nicht nachvollzogen werden. Nach Einschätzung des Verbandes widerspricht bereits die maßgebliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung des Bundes den Vorgaben der Nitratrichtlinie, weil zur Festlegung der roten Gebiete an die Grundwasserkörper angeknüpft wird. Die Beurteilung des chemisch schlechten Zustands würde danach auf der Basis von Messstellen getroffen, die in vielen Fällen nicht geeignet seien, richtige Messergebnisse zu liefern. Jede Klage der acht Landwirte werde auf ein einzelfallbezogenes hydrogeologisches Gutachten gestützt, um die Fehlerhaftigkeit der Messergebnisse und die fehlerhafte Einstufung der Flächen aller Kläger als rotes Gebiet konkret zu belegen. Parallel lassen der Deutsche Bauernverband und seine Landesverbände bereits ein Vorgehen gegen die Düngeverordnung des Bundes fachlich und juristisch prüfen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, werden auch hier Klagen erhoben, kündigte das Landvolk Niedersachsen an.

Webcode

20200515_001

Zurück