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Baden-Württemberg: Regelungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Anlagen zum Hochwasserschutz veröffentlicht

Mit einer Handlungsempfehlung an die Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien und den Stadt- und Landkreisen möchte das baden-württembergische Umweltministerium gewährleisten, dass die Anlagen zum Hochwasserschutz im Land auch während der Corona-Krise einsatzfähig bleiben. Von zentraler Bedeutung sei, so Landesumweltminister Franz Untersteller, dass jederzeit genügend qualifiziertes Personal für die Bedienung der Schutzanlagen zur Verfügung stehe. Neben den allgemein bekannten Hygieneregeln und der Beachtung der infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus empfiehlt das Umweltministerium unter anderem Folgendes: Die jeweiligen kommunalen Alarm- und Einsatzpläne sollten hinsichtlich möglicher Schwachstellen untersucht werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Leitstäbe im Hochwasserfall personell besetzt werden können. Die technische Einsatzbereitschaft der Hochwasserschutzanlagen ist regelmäßig zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass die Anlagen zu vorgegebener Zeit in Einsatz gehen können. Darüber hinaus sollten sich die zuständigen Anlagenbetreiber auf einen möglichen Hochwassereinsatz vorbereiten und sich bereits frühzeitig durch einen ausreichenden Vorrat an Material wie Sand, Säcken und Treibstoffen absichern. Den Betreibern von Hochwasserrückhaltebecken wird empfohlen, den Zutritt zu den Steuerzentralen für Besucherinnen und Besucher zu verbieten und Anlagen vorsorglich abzusperren. Sie sollen Notfallpläne und Notfallhandbücher erstellen, Notfallteams aufbauen und eine Vorsorgequarantäne planen. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um den Betrieb des Pegel- und Datendienstes, der Hochwasservorhersagezentrale und des Hochwasserlagezentrums sicherzustellen.

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20200408_002

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