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Neue DGUV-Branchenregel "Tiefbau" erschienen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV hat die neue „Branchenregel 101-604 Tiefbau” veröffentlicht. Diese zeigt wesentliche Gefährdungen auf und fasst rechtliche Bestimmungen und Normen sowie die wichtigsten Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammen. Zugleich enthält sie praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz auf Baustellen. Denn bei der Arbeit im Tiefbau gibt es viele Unfallrisiken: LKW rangieren rückwärts, Radlader fahren oft mit hohem Tempo hin und her und Bagger drehen sich schnell und schwenken aus. Gleichzeitig bewegen sich auf den Baustellen Beschäftigte zu Fuß. Immer wieder kommt es vor, dass sie von Maschinenführern und LKW-Fahrern nicht wahrgenommen und dann angefahren oder überfahren werden. Die sichere Benutzung von Baumaschinen und die Qualifizierung der Maschinenführer werden in der Branchenregel behandelt, ebenso Absturzsicherungen, Verkehrswege, aber auch persönliche Schutzausrüstungen. Weitere Kapitel befassen sich mit einzelnen Arbeitsbereichen im Tiefbau wie dem Straßenbau oder Arbeiten in und an Baugruben und Gräben. Ebenso werden Spezialtiefbauarbeiten, Bauarbeiten unter Tage, Wasserbau oder die Arbeit auf schwimmenden Geräten - etwa bei der Sanierung von Hafenanlagen - wie auch die Kampfmittelräumung in dem Dokument betrachtet.

Webcode

20200116_006

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