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Regierung sieht keine Wasserknappheit

Die Bundesregierung teilt die Sorgen der Fraktion Die Linke bezüglich einer möglichen Wasserknappheit in Deutschland nicht. In einer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/14261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion schreibt sie, dass es zwar Gebiete gebe, die aufgrund ihrer hydromorphologischen und geologischen Voraussetzungen wenig Grundwasser oder für die Trinkwassergewinnung geeignetes Rohwasser aufweisen würden. „Dort wird jedoch eine alternative und ausreichende Versorgung zum Beispiel über Wasserfernleitungen und Verbundleitungen sichergestellt. Dies ist auch keine neue Entwicklung, sondern wird in einigen Regionen seit Jahrzehnten so gehandhabt”, heißt es in der Antwort. Die von der Links-Fraktion angeführte Wasserknappheit in den beiden Sommern 2018 und 2019 ist aus Sicht der Bundesregierung „ganz überwiegend auf infrastrukturelle oder technische Beschränkungen zurückzuführen”. „Nach Auffassung der Bundesregierung stellen sich die Wasserversorger diesen Herausforderungen und investieren in ihre Infrastruktur.” Zudem sieht die Bundesregierung keinen Bedarf, ein Recht auf Wasser im Grundgesetz zu verankern. „Das aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) abgeleitete Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums garantiert die Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Das umfasst auch, dass jede Person finanziell in der Lage sein muss, sich ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen”, führt die Bundesregierung dazu unter anderem aus.

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20191122_004

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