Anzeige

Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und -gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat einen gemeinsam mit der HYDOR Consult GmbH, Berlin entwickelten „Leitfaden zur Anwendung von Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und -gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen” veröffentlicht. Hinter dem Leitfaden steht ein Projekt zur Qualitätsüberprüfung der Grundwassermessstellen. Ziel des Projektes war es, auf Basis von bereits vorhandenen Messstellendokumenten und Beschaffenheitsdaten sowie vorliegenden und nachrecherchierten Stammdaten und anhand einer Pilotierung, die eine Eignungsprüfung an ausgewählten Messstellen umfasste, den baulichen und funktionstechnischen Ist-Zustand der Messstellen des WRRL-Gütemessnetzes zu analysieren und in Form sogenannter „Messstellenpässe” zu dokumentieren. Zudem war auch die Entwicklung eines Handlungskonzeptes zur Qualitätssicherung des zukünftigen Messnetzbetriebes ein zentraler Projektbestandteil. Die Qualitätsanforderung an Grundwasserstands- und Grundwassergütemessstellen sollten im oben genannten „Leitfaden dokumentiert werden. Dieser wird nun sukzessive für das gesamte WRRL-Messnetz in Nordrhein-Westfalen angewendet, um die Repräsentativität der Daten für die Zwecke der Wasserrahmenrichtlinie dauerhaft zu gewährleisten. Die WRRL-Messstellen, die für die Einstufung der Grundwasserkörper gemäß § 13 der Düngeverordnung relevant sind („nitratbelastete Gebiete”), werden in der zeitlichen Abfolge bei der Bearbeitung prioritär behandelt. Der Leitfaden steht im Internet zum Download bereit:

Webcode

20191009_001

Zurück