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Thüringen: Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände schreitet voran

In Thüringen hatten sich Ende September bereits zehn von insgesamt 20 Gewässerunterhaltungsverbänden gegründet. Am 9. Oktober soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Mit dem Wassergesetz und den darin enthaltenen Gründungen reagiert Thüringen auf Hochwasser-Herausforderungen - auch angesichts zunehmender Wetterextreme wie Starkregen. Bundesweit einmalig ist, dass die Kosten der Gewässerunterhaltung vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Den 20 Verbänden stehen dafür ab dem Jahr 2020 jährlich insgesamt 15,5 Millionen Euro für die Gewässerunterhaltung und in den Jahren 2019-2021 einmalig 10 Millionen Euro für den Aufbau der Verbände zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2020 geht die Verantwortung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung von den Gemeinden auf die neu gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände über. Ziel der Gewässerunterhaltungsverbände ist es, die Gewässer der zweiten Ordnung professionell und nach einheitlichen Standards zu bewirtschaften, um in Zukunft Schäden zu vermeiden. Die großen Flüsse (zum Beispiel Saale und Werra) sind Gewässer erster Ordnung, der Hochwasserschutz dort obliegt dem Freistaat. Alle weiteren Gewässer wie kleine Flüsse, Gräben und Bäche sind die für die neuen Verbände relevanten Gewässer zweiter Ordnung. Thüringen war in den vergangenen Jahren von einigen Hochwasser- und Starkregenereignissen mit zum Teil immensen Schäden betroffen. Die Auswertung der Ereignisse hat gezeigt, dass ein Teil der Schäden auf unzureichende Gewässerunterhaltung zurückzuführen ist.

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20190925_002

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