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Modernisierung des Verfahrens zum Technischen Sicherheitsmanagement

In der heutigen schnelllebigen Geschäftswelt nimmt die Anpassung der Organisationsprozesse in den Ver- und Entsorgungsunternehmen viel Zeit in Anspruch. Da Änderungen der unternehmenseigenen Abläufe, Gesetze, Vorschriften und Technische Regelwerke zeitnah umgesetzt werden müssen, gewinnt der kontinuierliche Verbesserungsprozess immer mehr an Bedeutung. Der Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren für eine absolvierte TSM-Überprüfung mit einer schriftlichen Abfrage nach 2,5 Jahren halten die zuständigen Verbände für nicht mehr zeitgemäß. Ziel der am Ende dieser Meldung gelisteten Verbände ist es, die Unternehmen über einen neuen Prüfrhythmus bei den kontinuierlichen Anpassungen zu unterstützen. Systematisierte Abläufe und deren engmaschige Prüfungen und Kontrollen sind beim Technischen Sicherheitsmanagement ein entscheidender Faktor. Die Verbände haben sich daher entschlossen, den Rhythmus der TSM-Überprüfungen wie folgt anzupassen: Der Gültigkeitszeitraum der TSM-Bestätigung beträgt sechs Jahre, unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Zwischenprüfung nach drei Jahren. Zur Zwischenprüfung werden mithilfe einer Checkliste wesentliche Aspekte, wie Aufbau- und Ablauforganisation, Schnittstellen, Qualifikationen abgefragt, aber auch der Umgang mit dem Handlungsbedarf aus der vorangegangenen Prüfung betrachtet. Diese Unterlagen werden schriftlich eingereicht und durch die TSM-Stellen bewertet. Anhand der Unterlagen entscheiden die jeweiligen TSM-Stellen der Verbände, ob eine Zwischenprüfung vor Ort erfolgen muss. Findet ein Ortstermin statt, soll der zeitliche Aufwand auch bei spartenübergreifenden Zwischenprüfungen die Dauer von einem Tag nicht überschreiten. Am „Vieraugenprinzip” wird festgehalten. Diese Vorgehensweise reduziert die Vorbereitung im Unternehmen zur darauffolgenden regulären Prüfung erheblich und ermöglicht ebenfalls eine Synchronisation mit anderen Managementsystemen nach ISO. Anlässlich der Zwischenprüfung wird eine Prüfungsdokumentation erstellt und eine entsprechende Anpassung der TSM-Bestätigung vorgenommen. Die Änderung der Gültigkeitsdauer tritt für alle TSM-Überprüfungen ab dem 1. Juli 2019 in Kraft. Zu den Verbänden, die sich im TSM-Koordinierungskreis zusammengeschlossen und diese Änderungen veranlasst haben, gehören neben dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (AGFW), der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE), der Fachverband Biogas e.V. und der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (Primagas).

Webcode

20190619_003

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